Unsere AGB´s im Bereich Webdesign

AGB der Firma OKA vom 01.12.2003

§1 Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil/Grundlage aller Verträge und Vereinbarungen
mit der Firma OKA, Inh. Oliver Kawecki, Hohe Haid 66, 95493 Bischofsgrün.


§2 Dienstleistungsbeschreibung
Die Firma OKA erbringt im Kundenauftrag die Dienstleistung der Erstellung Web-Seiten für das Internet mit dazugehörigen Dienstleistungen wie u
nter anderem GrafikersteIlung (Buttons, Banner), Durchführen von Scans für das Internet sowie Einträge in ausgesuchte Suchmaschinen. Desweiteren werden Leistungen im Bereich des Screendesign und Preepress erbracht.


§3 Dienstleistungsvertrag / Dienstleistungsvereinbarung

Für das Zustandekommen eines Dienstleistungsvertrages oder einer Dienstleistungsvereinbarung mit OKA ist die Schriftform erforderlich, wobei die schriftliche Bestätigung des Auftrags in Form einer Auftragsbestätigung auf Grundlage eines Angebots oder Beratungsgesprächs ausreichend ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Kunden bekannt.


§4 Angebote und Preise

Sämtliche Angebote und Preise sind unverbindlich und freibleibend. Wenn der Kunde/Auftraggeber zusätzliche, nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen wünscht, ist jeweils der derzeit aktuelle Preis zu entrichten. Preiserhöhungen oder Preisanpassungen bei laufenden Aufträgen werden dem Kunden/Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt und sind nur zulässig, sofern der Kunde / Auftraggeber dem nicht widerspricht.


§5 Zahlungsbedingungen
Zahlungen erfolgen bei Lieferung und Leistung. Rechnungen der Firma OKA sind 10 Tage nach Erhalt (ohne Abzug von Skonto) zu überweisen. Für Leistungen die das Web-Space betreffen, gelten die AGB der Firma Strato.


§6 Zahlungsverzug
Bei Vorliegen von Zahlungsverzug kann OKA nach vorheriger Ankündigung die weitere Ausführung der Dienstleistung versagen. Bis dahin entstandene Kosten werden entsprechend in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls können bereits erstellte Seiten im Verzugsfall für den Zugriff gesperrt werden. Die erstellten Seiten, Druckerzeugnisse und sonstige Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma OKA. Dem Kunden geht bei Zahlungsverzug eine Mahnung zu. Weitere Mahnungen werden bei anhaltendem Zahlungsverzug nicht zugehen, die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens wird dann sofort wirksam.


§7 Urheberrecht
Soweit OKA für den Kunden oder im Auftrag für Dritte Präsentationen, Graphiken, Bilder und Programmierungen herstellt, übertägt OKA dem Kunden ausschließlich das Nutzungsrecht an selbigen! Das Copyright / Urheberrecht liegt somit bei OKA.


§8 Darstellung
Der Anwender/Betrachter hat im Browser (Betrachtungssoftware für Internetseiten) individuelle Einstellmöglichkeiten, die die Darstellungsweise der Seiten verändern können. Die verschiedenen Browser haben ebenfalls zum Teil unterschiedliche Darstellungsarten. Die Firma OKA übernimmt deshalb keine Garantie oder Gewähr dafür, daß die HTML-Dokumente mit allen Browsern völlig identisch dargestellt werden.


§9 Such maschinen
Einträge in Suchmaschinen werden in unmittelbarer Absprache mit dem Kunden/Auftraggeber ausgeführt. Es kann jedoch keine Garantie oder Gewähr für eine wunschgemäße Eintragung in die Suchdienste übernommen werden.


§10 Computerviren
Die Firma OKA prüft Datenträger, insbesondere Disketten, vor Übergabe an den Kunden/Auftraggeber mittels aktuellem Virenscanner auf Viren. Für einen etwaigen Viren befall des Rechners beim Kunden/Auftraggeber durch Viren aus dem Internet, Viren auf Disketten, Programmdisketten oder Programm-CD's kann keinerlei Haftung übernommen werden. Es können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

§11 Inhalte
Für den Inhalt der Internetseiten ist der Kunde/Auftraggeber voll verantwortlich. Die Firma OKA führt keine Aufträge für Seitenerstellungen aus, die gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Die Firma OKA übernimmt hiermit keine Prüfungspflicht. Seiten die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen können bei Bekannt werden ohne Vorankündigung sofort für den Zugriff gesperrt werden.


§12 Copyrights / Urheberrecht
Die Firma OKA prüft nicht, ob Bild- oder Textmaterial frei von Rechten Dritter (Copyrights) ist. Dies obliegt allein dem Kunden/Auftraggeber.


§13 Haftung
Die Firma OKA übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internetseiten sowie keine Garantie für identische Darstellung bei der Verwendung von unterschiedlicher Browsersoftware, es sei denn es fällt OKA Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden haftet OKA nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung sowie etwaige Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall maximal auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Es können darüber hinaus keine weiteren Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Eine weitergehende Haftung wird von OKA nicht übernommen. Wenn der Kunde/Auftraggeber selbst Eingriffe am Quelltext der Internetseiten vornimmt erlischt jeglicher Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch. Für Ausfälle im Internet, z. B. Serverausfälle, die dazu führen, daß Internetseiten - auch vorübergehend - nicht aufgerufen werden können, kann OKA nicht haftbar gemacht werden.


§14 Sonstiges
a) Die Firma OKA prüft die erstellten Internetseiten auf Ihre Funktionalität und Lauffähigkeit in den zur Zeit gängigen Browsern.
b) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
c) Alle Erklärungen von OKA können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
d) Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber OKA nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag in einzelnen Bestimmungen unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder das Fehlen einer Bestimmung gekannt hätten.


§15 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz der Firma OKA.